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LG Osnabrück zur „Abgasaffäre”: Keine Ansprüche gegen Kfz-Hersteller bei Ende 2017 nach Software-Update erworbenem Fahrzeug
Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 30.01.2019 entschieden, dass bei einem Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der Abgasaffäre
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