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Johlen, Münchener Prozessformularbuch Verwaltungsrecht
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A. Grundformen der Rechtsbehelfe
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X. Vollstreckung aus gerichtlichen Titeln
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1. Antrag auf Vollstreckung zu Gunsten der öffentlichen Hand (§ 169 VwGO)
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2. Antrag auf Vollstreckung gegen die öffentliche Hand wegen einer Geldforderung (§ 170 VwGO)
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3. Antrag auf Vollstreckung gegen eine Behörde aus einem Verpflichtungsurteil (§ 172 VwGO)
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4. Antrag auf Vollstreckung aus einem verwaltungsgerichtlichen Vergleich (§ 168 Abs. 1 Nr. 3 VwGO)
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5. Vollstreckungsabwehrklage und Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung (§ 167 VwGO, §§ 767, 769 ZPO)
 
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