-
Tanck/Krug, AnwaltFormulare Testamente
-
§ 26 Testamentsgestaltung bei Auslandsberührung
-
A. Bestimmung des anwendbaren Rechts
-
I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser
- 1. Geltung deutschen Heimatrechts
- 2. Abkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
- 3. Vorrangiges Einzelstatut für im Ausland belegenes Vermögen
- 4. Abweichendes Erbstatut aus ausländischer Sicht
- 5. Rechtswahlmöglichkeiten
-
I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser
-
A. Bestimmung des anwendbaren Rechts
-
§ 26 Testamentsgestaltung bei Auslandsberührung