-
Tanck/Krug/Süß, Anwaltformulare Testamente
-
§ 24 Der Erbvertrag
- A. Begriff
- B. Arten von Erbverträgen
- C. Ehe- und Erbvertrag mit erb- und güterrechtlicher Rechtswahl
-
D. Andere Verfügungen von Todes wegen im Verhältnis zum Erbvertrag
- I. Allgemeines
- II. Verfügungen des Erblassers von Todes wegen, die vor dem Erbvertrag errichtet wurden
- III. Verfügungen des Erblassers von Todes wegen, die nach dem Erbvertrag errichtet wurden
- IV. Begriff der Beeinträchtigung
- V. Zustimmung des vertraglich Bedachten
- VI. Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu anderweitigen Verfügungen
- VII. Beschränkung eines Abkömmlings in guter Absicht
- VIII. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags
- IX. Erbvertragsaufhebung durch Erbvertrag
- X. Erbvertragsaufhebung durch gemeinschaftliches Testament
- XI. Erbvertragsaufhebung eines zweiseitigen Erbvertrages durch Testament nach Ausschlagung
- E. Änderungsvorbehalt und vertragliche Verfügungen
- F. Auslegung des Erbvertrags
- G. Anfechtung des Erbvertrags
- H. Rücktritt vom Erbvertrag
- I. Zentrales Testamentsregister
-
§ 24 Der Erbvertrag