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        Vertragsformulare PREMIUM
        
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            9. Handelsrecht
            
- 9.1 Handelsregister
 - 9.2 Einzelkaufmann
 - 9.3 Juristische Person i. S. v. § 33 HGB
 - 9.4 Prokura und Handlungsvollmacht
 - 9.5 Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
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                  9.6 Handelsvertreter und Handelsmakler
                
                
- 9.6.1 Handelsvertretervertrag
 - 9.6.2 Internationaler Handelsvertretervertrag
 - 9.6.3 Handelsvertretervertrag - Commercial Agency Agreement
 - 9.6.4 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Handelsvertreters - Schweizer Recht
 - 9.6.5 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Handelsvertreters - Englisches Recht
 - 9.6.6 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Prinzipals - Schweizer Recht
 - 9.6.7 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Prinzipals - Englisches Recht
 - 9.6.8 Vertrag über die Einsetzung eines Vertriebsunternehmens als Eigenhändler und als Handelsvertreter mit Bezirksschutz
 - 9.6.9 Kreditvermittlungsvertrag mit Verbrauchern*Die nach Art 247 § 13 EGBGB im Einzelnen erforderlichen vorvertraglichen Informationspflichten sind, einschliesslich der Widerrufsbelehrung (Anlage 6 zu Art. 247 EGBGB) nicht in diesem Muster aufgeführt (vgl. § 655 a Abs 2 BGB; § 491 a BGB); sie werden in erwähnt. Sie sind im Anwendungsfall zu beachten. Insbesondere die an sich erforderliche Widergabe der Informationspflichten nach Maßgabe von Anlage 3 bis 5 zu Art 247 EGBGB würde zu viel Raum beanspruchen, ohne dass damit für die allgemein zu beachtende Vertragstechnik Wesentliches gewonnen wäre.
 
 - 9.7 Vertriebs-/ Vertragshändler
 - 9.8 Vertrieb und Kommission
 - 9.9 Franchise
 - 9.10 Speditions- und Transportwesen, Export
 - 9.11 Compliance, ESG und Lieferketten
 - 9.12 Versicherungen
 
 
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            9. Handelsrecht