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§ 4 Nr. 27 (Personalgestellung durch geistliche Vereinigungen bzw. für Land- und Forstwirtschaft)

Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind


Zitiervorschlag:
Bunjes/Heidner, 23. Aufl. 2024, UStG § 4 Nr. 27

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