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Wassermeyer, DBA
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Türkei
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Abkommen
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Art. 7 Unternehmensgewinne
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II. Absatz 1
- 1. Allgemeines
- 2. Unternehmen
- 3. Mitunternehmerschaften
- 4. Komplementär einer KGaA
- 5. Gewinn eines Unternehmens
- 6. Veräußerungsgewinne iSd. § 16 EStG
- 7. Veräußerung wesentlicher Beteiligungen
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8. Betriebsstättenergebnisermittlung
- a) Dealing-at-Arm's-Length-Prinzip
- b) Bauausführung oder Montage
- c) Betriebsstätte durch Vertretertätigkeit
- d) Direkte Methode – Indirekte Methode
- e) Ertrags- und Aufwandszuordnung
- f) Verpachtung einer Betriebsstätte
- g) Keine Attraktivkraft der Betriebsstätte
- h) Keine Vertragsentgelte zwischen Stammhaus und Betriebsstätte (Dealings)
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II. Absatz 1
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Art. 7 Unternehmensgewinne
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Abkommen
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Türkei