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Wassermeyer, DBA
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Weißrussland (Belarus)
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Abkommen
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Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat
- I. Allgemeines
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II. Absatz 1
- 1. Vermeidung der Doppelbesteuerung in Deutschland
- 2. In Deutschland ansässige Person
- 3. Einkünfte
- 4. Das Beziehen von Einkünften
- 5. Das Halten von Vermögen
- 6. Das Stammen aus dem anderen Vertragsstaat (hier: Belarus)
- 7. Besteuerung nach dem Abkommen im anderen Vertragsstaat (hier: Belarus)
- 8. Ausnehmen von der Ertragsbesteuerung in Deutschland
- 9. Die Anrechnung durch Deutschland als den Ansässigkeitsstaat
- 10. Aktivitätsklausel
- 11. Ausnehmen von der Vermögensbesteuerung
- 12. Progressionsvorbehalt
- 13. Ausschüttungsbelastung
- 14. Switch-Over-Klausel
- III. Absatz 2
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Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat
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Abkommen
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Weißrussland (Belarus)