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Wassermeyer, DBA
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Kanada
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Abkommen
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Art. 10 Dividenden
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IV. Absatz 3 – Die Dividendendefinition
- 1. Allgemeines
- 2. Einkünfte aus Aktien, Genussrechten oder Genussscheinen, Kuxen und Gründeranteilen – 1. Gruppe gemäß Abs. 3 Buchst. a
- 3. Einkünfte aus anderen Rechten – ausgenommen Forderungen – auf Gewinnbeteiligungen – 2. Gruppe gemäß Abs. 3 Buchst. a
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4. Sonstige Einkünfte – 3. Gruppe gemäß Abs. 3 Buchst. b
- a) Einkünfte denen aus Aktien steuerlich gleichgestellt
- b) Stille Gesellschaft
- c) Gewinnobligationen
- d) Partiarische Darlehen
- e) Ähnliche gewinnabhängige Entgelte
- f) Ausschüttungen auf die Anteilsscheine an Investmentvermögen (Investmentfonds)
- g) Verbindliche Dividendenqualifikation durch den Quellenstaat für den Ansässigkeitsstaat des Nutzungsberechtigten
- h) Entnahmen als abkommensrechtliche Dividenden
- i) Zuwendungen zwischen Schwestergesellschaften
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IV. Absatz 3 – Die Dividendendefinition
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Art. 10 Dividenden
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Abkommen
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Kanada