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Wassermeyer, DBA
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Kanada
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Abkommen
- Art. 1 Unter das Abkommen fallende Personen
- Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
- Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Ansässige Person
- Art. 5 Betriebsstätte
- Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- Art. 7 Unternehmensgewinne
- Art. 8 Seeschifffahrt und Luftfahrt
- Art. 9 Verbundene Unternehmen
- Art. 10 Dividenden
- Art. 11 Zinsen
- Art. 12 Lizenzgebühren
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
- I. Abweichungen vom MA und allgemeiner Inhalt
- II. Veräußerungsgewinne aus unbeweglichen Vermögen – Absatz 1
- III. Veräußerungsgewinne aus beweglichen Vermögen – Absatz 2
- IV. Veräußerungsgewinne aus Seeschiffen, Luftfahrzeugen und Containern – Absatz 3
- V. Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften – Absatz 4
- VI. Steueraussetzung bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen – Absatz 5
- VII. Besteuerung der sonstigen Veräußerungsgewinne – Absatz 6
- VIII. Sonderregelungen zur Wegzugsbesteuerung – Absatz 7
- Art. 14 Selbständige Arbeit
- Art. 15 Unselbständige Arbeit
- Art. 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
- Art. 17 Künstler und Sportler
- Art. 18 Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen
- Art. 19 Öffentlicher Dienst
- Art. 20 Studenten
- Art. 21 Andere Einkünfte
- Art. 22 Vermögen
- Art. 23 Beseitigung der Doppelbesteuerung
- Art. 24 Gleichbehandlung
- Art. 25 Verständigungsverfahren
- Art. 26 Informationsaustausch
- Art. 27 Amtshilfe bei der Steuererhebung
- Art. 28 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
- Art. 29 Verschiedenes
- Art. 30 Protokoll zum Abkommen
- Art. 31 Inkrafttreten
- Art. 32 Kündigung
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