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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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1. Absatz 1
- a) „Vorbehaltlich der Artikel 15a bis 19“, „Unselbständige Arbeit“
- b) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- c) In einem Vertragsstaat ansässige Person
- d) Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
- e) Arbeitsausübung im anderen Staat
- f) „Dafür bezogene Vergütungen“
- g) Besteuerung im anderen Staat/Wohnsitzstaat
- 2. Absatz 2 Buchst. a
- 3. Absatz 2 Buchst. b und c
- 4. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- 5. Sonderregelung für Grenzgänger
- 6. Absatz 3: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen oder Luftfahrzeugen
- 7. Absatz 4: Sonderregelung für „leitende Angestellte“
- 8. Verfahren (Lohnsteuer-) bei inländischem Arbeitgeber und Freistellung
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1. Absatz 1
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Schweiz