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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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7. Absatz 4: Sonderregelung für „leitende Angestellte“
- a) Fiktion des Arbeitsortes iSd. Abs. 1
- b) „Vorbehaltlich des Artikels 15a“
- c) Natürliche Person als „leitender Angestellter“ einer Kapitalgesellschaft
- d) Ansässigkeit der arbeitgebenden Kapitalgesellschaft
- e) Tätigkeit der Person nicht nur außerhalb des Orts der Ansässigkeit der Kapitalgesellschaft
- f) Vermeidung der Doppelbesteuerung
- g) Subsidiäres Besteuerungsrecht des anderen Vertragsstaates (Abs. 4 S. 2)
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7. Absatz 4: Sonderregelung für „leitende Angestellte“
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Schweiz