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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
- 1. Absatz 1
- 2. Absatz 2 Buchst. a
- 3. Absatz 2 Buchst. b und c
- 4. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- 5. Sonderregelung für Grenzgänger
- 6. Absatz 3: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen oder Luftfahrzeugen
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7. Absatz 4: Sonderregelung für „leitende Angestellte“
- a) Fiktion des Arbeitsortes iSd. Abs. 1
- b) „Vorbehaltlich des Artikels 15a“
- c) Natürliche Person als „leitender Angestellter“ einer Kapitalgesellschaft
- d) Ansässigkeit der arbeitgebenden Kapitalgesellschaft
- e) Tätigkeit der Person nicht nur außerhalb des Orts der Ansässigkeit der Kapitalgesellschaft
- f) Vermeidung der Doppelbesteuerung
- g) Subsidiäres Besteuerungsrecht des anderen Vertragsstaates (Abs. 4 S. 2)
- 8. Verfahren (Lohnsteuer-) bei inländischem Arbeitgeber und Freistellung
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Schweiz