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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 5 Betriebstätte
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
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IV. Absatz 3
- 1. Allgemeines
- 2. Einrichtungen zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern und Waren des Unternehmens (Buchst. a)
- 3. Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung (Buchst. b)
- 4. Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens zwecks Be- oder Verarbeitung durch ein anderes Unternehmen (Buchst. c)
- 5. Einrichtungen zum Einkauf von Gütern oder Waren oder zur Informationsbeschaffung (Buchst. d)
- 6. Einrichtungen zum Zweck der Werbung, Informationserteilung, wissenschaftlicher Forschung oder ähnlicher Vorbereitungs- oder Hilfstätigkeiten (Buchst. e)
- 7. Einrichtungen für gemischte Tätigkeiten
- 8. Hilfstätigkeit durch Vertreter
- 9. Beweislast
- 10. Einzelfälle
- V. Absatz 4
- VI. Absatz 5
- VII. Absatz 6
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Art. 5 Betriebstätte
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Abkommen
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Schweiz