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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
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II. Artikel 9
- 1. Unternehmen eines Vertragsstaates
- 2. Beteiligung an dem Unternehmen des anderen Vertragsstaates
- 3. Beteiligung an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital
- 4. Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung
- 5. Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle
- 6. Kaufmännische oder finanzielle Beziehungen
- 7. Bindung an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen
- 8. Gewinnminderungen
- 9. Rechtsfolge: Gewinnkorrektur
- 10. Ausschüttungsbelastung, verwendbares Eigenkapital
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II. Artikel 9
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Art. 9 Verbundene Unternehmen
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Abkommen
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Schweiz