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Wassermeyer, DBA
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Argentinien
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Abkommen
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
- I. Allgemeiner Inhalt und Abweichungen vom MA
- II. Absatz 1 – Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
- III. Absatz 2 – Veräußerung von beweglichen Betriebsstättenvermögen
- IV. Absatz 3 – Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- V. Absatz 4 – Veräußerung von registrierten See-, Luft- und Kraftfahrzeugen
- VI. Absatz 5 – Veräußerung von sonstigen Vermögen
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
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Abkommen
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Argentinien