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Wassermeyer, DBA
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Russland
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Abkommen
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Art. 9 Gewinnkorrektur
- I. Allgemeines
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
- 1. Unternehmen eines Vertragsstaates
- 2. Kriterien der Verbundenheit von Unternehmen
- 3. Kaufmännische oder finanzielle Beziehungen
- 4. Bindung an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen
- 5. Gewinnminderung
- 6. Gewinnkorrektur
- 7. Allgemeine Verrechnungspreisgrundsätze
- 8. Möglichkeit der Gegenberichtigung
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Art. 9 Gewinnkorrektur
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Abkommen
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Russland