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Wassermeyer, DBA
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Russland
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Abkommen
- Vor Art. 1 Vorbemerkungen
- Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich des Abkommens
- Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
- Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Ansässige Person
- Art. 5 Betriebsstätte
- Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- Art. 7 Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit
- Art. 8 Einkünfte aus internationalem See- und Luftverkehr
- Art. 9 Gewinnkorrektur
- Art. 10 Dividenden
- Art. 11 Zinsen
- Art. 12 Lizenzgebühren (Art. 12 MA)
- Art. 13 Einkünfte aus der Veräußerung von Vermögen
- Art. 14 Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Art. 15 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
- Art. 16 Vergütungen für Mitglieder von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
- Art. 17 Einkünfte aus der Tätigkeit der Künstler und Sportler
- Art. 18 Ruhegehälter
- Art. 19 Einkünfte aus der Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Art. 20 Lehrer sowie Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen
- Art. 21 Andere Einkünfte
- Art. 22 Vermögen
- Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 24 Steuerliches Diskriminierungsverbot
- Art. 25 Verständigungsverfahren
- Art. 26 Informationsaustausch
- Art. 26 Informationsaustausch
- Art. 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte
- Art. 28 Inkrafttreten
- Art. 29 Geltungsdauer
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Abkommen
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Russland