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        Wassermeyer, DBA - Doppelbesteuerung
        
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            Indien
            
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                Abkommen
                
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                    Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
                    
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                        II. Absatz 1 Buchst. a – Die Freistellungsmethode in Deutschland
                        
- 1. Anwendungsbereich des Absatzes 1 Buchst. a
 - 2. Eine in Deutschland ansässige Person
 - 3. Einkünfte
 - 4. Das Beziehen von Einkünften
 - 5. Das Halten von Vermögen
 - 6. Das Stammen der Einkünfte aus Indien
 - 7. Besteuerung nach dem Abkommen in Indien
 - 8. Ausnehmen von der Ertragsbesteuerung des Ansässigkeitsstaates
 - 9. Ausnehmen von der Vermögensbesteuerung
 - 10. Vorbehaltlich des Absatzes 1 Buchst. b
 - 11. Progressionsvorbehalt
 
 
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                        II. Absatz 1 Buchst. a – Die Freistellungsmethode in Deutschland
                        
 
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                    Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
                    
 
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                Abkommen
                
 
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            Indien