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Dutta/Weber, Int. Erbrecht, 1. A
Abschnitt 4. Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht (§ 31 - § 32)
§ 32 Aneignungsrecht
IV. Ausübung des Aneignungsrechts durch die Aneignungsstelle
1. Voraussetzung für wirksame Ausübung
a) Bestand des Aneignungsrechts: Feststellungsbeschluss.
b) Räumlich-gegenständliche Reichweite des Aneignungsrechts: Im Inland belegenes Nachlassvermögen.
c) Ausübung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4).
d) Zuständige Aneignungsstelle (Abs. 3 S. 4).
2. Rechtsfolgen der wirksamen Ausübung (Abs. 4)
3. Rechtsbehelfe gegen die Ausübung des Aneignungsrechts
Dutta/Weber, ErbR
1. Voraussetzung für wirksame Ausübung
Dutta in Dutta/Weber, ErbR | IntErbRVG § 32 Rn. 37 | 1. Auflage 2016
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