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Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
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5. Kapitel. Steuerrecht der nicht gemeinnützigen Stiftung, insbesondere der Familienstiftung
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§ 24 Steuern bei Errichtung einer nicht gemeinnützigen Stiftung, insbesondere der Familienstiftung, unter Berücksichtigung der Einbringung von Unternehmen
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II. Besteuerung des Stifters
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2. Einkommen- und Gewerbesteuer
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c) Betriebsvermögen.
- aa) Einzelne Wirtschaftsgüter.
- bb) Anteile an einer Kapitalgesellschaft.
- cc) Gewerbebetrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil.
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c) Betriebsvermögen.
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2. Einkommen- und Gewerbesteuer
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II. Besteuerung des Stifters
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§ 24 Steuern bei Errichtung einer nicht gemeinnützigen Stiftung, insbesondere der Familienstiftung, unter Berücksichtigung der Einbringung von Unternehmen
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5. Kapitel. Steuerrecht der nicht gemeinnützigen Stiftung, insbesondere der Familienstiftung