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Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
§ 16 Stiftung als Erbin, Vermächtnisnehmerin oder Auflagenbegünstigte
Hahn in Feick Stiftung | § 16 Stiftung als Erbin, Vermächtnisnehmerin oder Auflagenbegünstigte Rn. 1 | 2. Auflage 2024