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        Ferrari/Kieninger/Mankowski u.a., Internationales Vertragsrecht
        
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            Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
            
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                Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
                
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                    Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
                    
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                        II. Angaben nach Abs. 1
                        
- 1. Ort und Tag der Ausstellung (Abs. 1 lit. a).
 - 2. Name und Anschrift des Absenders (Abs. 1 lit. b).
 - 3. Name und Anschrift des Frachtführers (Abs. 1 lit. c).
 - 4. Stelle und Tag der Übernahme des Gutes, Ablieferungsstelle (Abs. 1 lit. d).
 - 5. Name und Anschrift des Empfängers (Abs. 1 lit. e).
 - 6. Bezeichnung von Art und Verpackung des Gutes (Abs. 1 lit. f).
 - 7. Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke (Abs. 1 lit. g).
 - 8. Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes (Abs. 1 lit. h).
 - 9. Kosten, die mit der Beförderung verbunden sind (Abs. 1 lit. i).
 - 10. Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung (Abs. 1 lit. j).
 - 11. Hinweis auf die CMR (Abs. 1 lit. k).
 
 
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                        II. Angaben nach Abs. 1
                        
 
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                    Art. 6 [Angaben im Frachtbrief]
                    
 
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                Kapitel III. Abschluss und Ausführung des Beförderungsvertrages (Art. 4 - Art. 16)
                
 
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            Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)