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		| Hahn/Vesting, Rundfunkrecht | 
| Vorwort | 
| Bearbeiterverzeichnis | 
| Abkürzungsverzeichnis | 
| Allgemeines Literaturverzeichnis | 
| Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag | 
| Zweiter Teil. Rundfunkgebührenstaatsvertrag | 
| B. Kommentar | 
| § 8 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, Datenübermittlung | 
| B. Inhalt der Vorschrift im Einzelnen (Rn. 7-47) | 
| II. Datenschutzrechtliche Stellung der mit dem Rundfunkgebühreneinzug beauftragten anderen Stelle (Abs. 2) (Rn. 10-17) | 
| 1. Beauftragung einer anderen Stelle mit dem Rundfunkgebühreneinzug (Abs. 2 Satz 1) (Rn. 10) | 
| 2. Die GEZ als andere Stelle i. S. v. Abs. 2 (Rn. 11) | 
| 3. Auftragsdatenverarbeitung durch die mit der Einziehung der Rundfunkgebühren beauftragten Stelle (Rn. 12) | 
| 4. Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Abs. 2 Satz 2) (Rn. 13) | 
| 5. Zusammenarbeit mit dem nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten (Abs. 2 Satz 3) (Rn. 14-16) | 
| 6. Analoge Anwendung der für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten geltenden Bestimmungen des BDSG (Abs. 2 Satz 4) (Rn. 17) | 
| Dritter Teil. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | 
| Vierter Teil. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag | 
| Anhang | 
| Sachverzeichnis | 
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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