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                Formulare zum Thema0
 
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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 12 c)
                    
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                        § 10 Berechnung
                        
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                            III. Voraussetzungen für die Abrechnung nach dem RVG
                            
- 1. Einforderbarkeit der Vergütung
 - 2. Form der Abrechnung
 - 3. Adressat der Rechnung
 - 4. Bezeichnung der Angelegenheit
 - 5. Angabe der jeweiligen Gebührentatbestände
 - 6. Angabe des Gebührensatzes
 - 7. Angabe des Gegenstandswerts
 - 8. Angabe der Gebührenvorschriften
 - 9. Angabe der Auslagen (Abs. 2 S. 1)
 - 10. Anrechnung von Vorschüssen
 - 11. Eigenhändige Unterschrift des Anwalts
 - 12. Gesetzlich nicht geregelte Voraussetzungen
 - 13. Vergütungsvereinbarungen
 - 14. Mitteilung der Abrechnung
 - 15. Kosten der Abrechnung
 - 16. Verzicht auf Abrechnung
 - 17. Fehlen einer ordnungsgemäßen Abrechnung
 - 18. Aufrechnungslage
 - 19. Verjährung der Vergütung
 - 20. Verjährung des Abrechnungsanspruchs (Abs. 1 S. 2)
 - 21. Beantragung des Gegenstandswerts
 - 22. Abrechnungsanspruch
 - 23. Honorarrückforderung
 
 
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                            III. Voraussetzungen für die Abrechnung nach dem RVG
                            
 
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                        § 10 Berechnung
                        
 
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                    Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 12 c)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat