- 
        
          
            
          
        
        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
- 
            
              
                
              
            
            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
- 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
- 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
                    
- 
                        
                          
                            
                          
                        
                        § 14 Rahmengebühren
                        
- 
                            
                              
                                
                              
                            
                            III. Die Bestimmung der Gebühr
                            
- 1. Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts
 - 2. Die Ausübung der Bestimmung, die Mittelgebühr, die Mindest- und Höchstgebühr
 - 3. Die Gebühr Nr. 2302 VV
 - 4. Die Erklärung gegenüber dem Auftraggeber
 - 5. Die Verbindlichkeit der Bestimmung
 - 6. Das Ermessen
 - 7. Exkurs: Die Ausschreibung anwaltlicher Dienstleistungen
 - 8. Ersatz durch einen Dritten (Abs. 1 S. 4)
 
 
 - 
                            
                              
                                
                              
                            
                            III. Die Bestimmung der Gebühr
                            
 
 - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        § 14 Rahmengebühren
                        
 
 - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
                    
 
 - 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
 - 
            
              
                
              
            
            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat