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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
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                        § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
                        
- I. Regelungsgehalt
 - II. Bedeutung bei Prozesskostenhilfe
 - III. Bedeutung in sonstigen Verfahren
 - IV. Voraussetzungen des Anspruchsübergangs
 - V. Gegenstand des Forderungsübergangs
 - VI. Folgen des Forderungsübergangs
 - VII. Benachteiligungsverbot (Abs. 1 S. 2)
 - VIII. Geltendmachung des Anspruchs durch die Staatskasse (Abs. 2)
 - IX. Anfechtung
 - X. Entsprechende Anwendung des Abs. 1 auf die Beratungshilfe (Abs. 3)
 
 
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                        § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
                        
 
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat