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Schuck, Bundesjagdgesetz
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
IV. Abschnitt. Jagdschein (§ 15 - § 18a)
§ 17 Versagung des Jagdscheines
IV. Zwingende Versagungsgründe (Abs. 3)
1. Absolute Unzuverlässigkeit.
2. Missbräuchliche oder leichtfertige Verwendung von Waffen …
3. Unvorsichtiger Umgang mit Waffen und Munition (Abs. 3 Nr. 2).
4. Unsorgfältige Verwahrung von Waffen und Munition (Abs. 3 …
5. Überlassen von Waffen und Munition an Unberechtigte (Abs. 3 …
Schuck, Bundesjagdgesetz
1. Absolute Unzuverlässigkeit.
A. Tausch in Schuck, Bundesjagdgesetz | BJagdG § 17 Rn. 52 | 2. Auflage 2015
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