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§ 38 Hauptamtlicher Bürgermeister

KV / GO MV September 2012 (1) Kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte, amtsfreie Gemeinden (§ 125 Abs. 4 und 5) sowie geschäftsführende Gemeinden (§ 126 Abs. 1) haben einen hauptamtlichen Bürgermeister. In kreisfreien und großen

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