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DStR 1995, 1227
Niedersächsisches Finanzministerium: Anwendung des Betriebsstättenvorbehalts i.S.d. Art. 10 Abs. 4 OECD–MA auf Dividenden aus Beteiligungen, die zu einer festen Einrichtung eines Selbständigen im Quellenstaat gehören
Erlaß vom 11.07.1995 - S 1301–614–33