OLG Dresden: Zur Haftung von Abschlussprüfern/Steuerberatern gegenüber Aufsichtsrat wegen pflichtwidrig unterlassener Aufklärung über Eintritt der Insolvenzreife
DStR 2015, 2687 (m. Anm. Juretzek)
OLG Dresden: Zur Haftung von Abschlussprüfern/Steuerberatern gegenüber Aufsichtsrat wegen pflichtwidrig unterlassener Aufklärung über Eintritt der Insolvenzreife
Teilurt. vom 18.02.2015 - 13 U 1963/13 mAnm Juretzek