- DStRE
- 2002
- Heft 16 (Seite 985-1048)
- Abgabenordnung/Investitionszulage
- BFH: Betriebsstätte im Zulagenrecht erfordert mindestens eine allgemein-rechtliche Absicherung der Verfügungsmacht des Unternehmers
- BFH: Vertretung bei der eigenhändigen Unterschrift unter Zulagenantrag nur bei Verhinderung eines gesetzlichen Vertreters im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist
- Abgabenordnung/Investitionszulage
- Heft 16 (Seite 985-1048)
- 2002