-  DStRE-  2005-  Heft 23 (Seite 1369-1432)-  Abgabenordnung- BFH: Bestimmung des Leistungsempfängers im Sinne von § 37 Abs. 2 AO auf Grund objektiver Betrachtungsweise aus Sicht des Zahlungsempfängers
- BFH: Kein neues Verfahren bei Berichtigung oder Ergänzung eines bereits vorgelegten Vermögensverzeichnisses vor Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BGH: Abgabe von Steuererklärungen bei Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens
 
 
-  Abgabenordnung
 
-  Heft 23 (Seite 1369-1432)
 
-  2005