- DStRE
- 2006
- Heft 23 (Seite 1433-1496)
- Einkommensteuer
- BFH: Steuerpflicht von Mitarbeitern des Goethe-Instituts; keine Zusammenveranlagung mit beschränkt steuerpflichtigem Ehegatten; Höhe des Abzugs von Unterhaltsaufwand
- BFH: Zuschüsse an eine Orchester-GbR aus öffentlichen Mitteln: Voraussetzungen der Steuerfreiheit und Kürzung der Betriebsausgaben
- BFH: Berücksichtigung von Unterentnahmen aus vor dem 1. 1. 1999 endenden Wirtschaftsjahren bei Landwirten
- Niedersächsisches FG: Bemessungsgrundlage für Absetzung für Abnutzung bei Einbringung von Privatvermögen in Personengesellschaft gegen teilweise Gewährung von Mitunternehmeranteilen
- Niedersächsisches FG: Aufwendungen für außergewöhnliche umfangreiche Instandhaltung ohne klare vertragliche Regelung keine dauernde Last
- FG Berlin: Zufluss von Darlehenszinsen an beherrschenden Gesellschafter; Indizien gegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft
- BFH: Urheberrechtliche Zweitverwertungsentgelte kein Arbeitslohn
- FG Nürnberg: Versteuerung von Zahlungen bei Pflichtteilsverzicht
- FG Köln: Keine Anschaffungsfiktion im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG für Entnahme eines Grundstücks vor dem 1. 1. 1999
- Hessisches FG: Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bis zum endgültigen Nichtbestehen der letztmöglichen Wiederholungsprüfung der Berufsausbildung
- FG des Landes Brandenburg: Kindergeld - gezahlte Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bei Ermittlung der Einkünfte des Kindes abzuziehen
- BFH: Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen an den mit ihm zusammenlebenden ausländischen Lebenspartner
- FG München: Zur Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Schulgeld und Besuche der beim geschiedenen Ehegatten lebenden Kinder
- Niedersächsisches FG: Fahrtkosten zu einer Schule für Körperbehinderte keine außergewöhnlichen Belastungen
- BFH: Anrechnung von Zuschüssen nach dem BAföG auf den Ausbildungsfreibetrag
- Einkommensteuer
- Heft 23 (Seite 1433-1496)
- 2006