- DStRE
- 2010
- Heft 21 (Seite 1289-1352)
- Finanzgerichtsordnung
- FG Hamburg: Zur Vollstreckung österreichischer Straferkenntnisse (Geldbußen) in Deutschland
- FG Berlin-Brandenburg: Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
- BFH: Keine Aussetzung der Vollziehung wegen Verbots des Ausgleichs von Gewinnen aus Stillhaltergeschäften mit Verlusten aus den Basisgeschäften
- BFH: Widerruf eines Verzichts auf mündliche Verhandlung nach Wechsel des Prozessbevollmächtigten
- Finanzgerichtsordnung
- Heft 21 (Seite 1289-1352)
- 2010