- DStRE
- 1997
- Heft 20 (Seite 825-860)
- Einkommensteuer
- BFH: Abfindung anläßlich eines Betriebsübergangs nicht steuerfrei
- BFH: Ausbau eines Dachgeschosses als Mietereinbau
- BFH: Von der Gesellschaft finanzierte Geburtstagsfeier eines Gesellschafters führt nicht zu Betriebsausgaben
- BFH: Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Berlin: Ambulanter Pflegedienst als Gewerbebetrieb; keine Umsatzsteuerbefreiung für Behandlungspflegeleistungen
- BFH: Aufgabe eines Gewerbebetriebs bei “Verpachtung”
- BFH: Keine “Infizierung” einer unwesentlichen Beteiligung durch unentgeltlichen Hinzuerwerb eines Anteils an einer wesentlichen Beteiligung
- BFH: Einlage des stillen Gesellschafters keine “ähnliche Beteiligung” i. S. von § 17 EStG – laufende Verluste einer GmbH & Still als Werbungskosten beim stillen Gesellschafter
- BFH: Abgrenzung von beratender und erzieherischer Tätigkeit
- FG Baden-Württemberg: Mehr als 10-jährige AfA auf Einrichtungsgegenstände einer vermieteten Ferienwohnung
- BFH: Steuerermäßigung für nicht steuerfreien Teil einer Abfindung, die nur bis zum Jahresende entgehende Einnahmen ersetzt
- BFH: Kinderlastenausgleich 1991 nicht verfassungswidrig
- BFH: Kinderlastenausgleich 1988 nicht verfassungswidrig
- BFH: Kinderlastenausgleich 1987 bei zwei Kindern verfassungsgemäß
- BFH: Bescheinigung eines öffentlichen Arbeitgebers über Lohnfortzahlung kein geeigneter Nachweis für außergewöhnliche Belastung durch mittelbare Krankheitskosten
- Einkommensteuer
- Heft 20 (Seite 825-860)
- 1997