Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DStRK 2023, 212
Anm. zu BFH: Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind
Entscheidungsbesprechung von Matthias Conrads zum Beschluss v. 22.03.2023 - XI R 45/19