- FD-RVG
- 2008
- Heft 18
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt keine Erhöhung der Mittelgebühr um mehr als 50 Prozent
 - Mayer: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr jedenfalls dann, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt hat
 - Mayer: Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ist die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen
 - Mayer: Keine Terminsgebühr für Gespräche während des Vorverfahrens
 - Mayer: Keine Terminsgebühr ohne Terminswahrnehmung
 - Mayer: Auch die anwaltliche Vergütungsforderung aus einem Verwaltungsrechtstreit ist auf dem Zivilrechtsweg gerichtlich geltend zu machen
 
 
 - Urteilsanmerkungen
 
 - Heft 18
 
 - 2008