- FD-RVG
- 2009
- Heft 20
- Urteilsanmerkungen
- Mayer: Fahrtstrecke von 300 km bis zum Gerichtsort rechtfertigt Beiordnung eines Verkehrsanwalts
 - Mayer: Anwaltliche Tätigkeiten bei Aufhebungsvertrag und bei späterer Kündigungsschutzklage sind verschiedene Angelegenheiten
 - Mayer: Befriedungsgebühr erfordert in jedem Fall Rechtsmittel oder Einspruch gegen Strafbefehl
 - Mayer: Erteilter Auftrag und nicht Vollmacht bestimmt Gegenstand der Geschäftsgebühr
 - Mayer: Einigungsgebühr für außergerichtliche Einigung auch aus Staatskasse
 - Mayer: Neue Vorschrift über Anrechnung einer Gebühr im RVG ist nur Klarstellung der Gesetzeslage
 
 
 - Urteilsanmerkungen
 
 - Heft 20
 
 - 2009