- GWR
- 2011
- Heft 19 (Seite 435-459)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gullo: Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters mussten nicht in Einberufung angegeben werden
- Feldmann: Rechtsanwaltsgesellschaft kann nicht in Form einer GmbH & Co. KG betrieben werden
- Gottschalk: Zur Handelndenhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft
- Wolfer: Gesamtvertretungsbefugnis aller Gesellschafter nach Auflösung der Publikums-GbR
- Eckhoff: Unangemessene Benachteiligung durch Aufrechnungsverbot in Architektenvertrag
- Cohnen: Wirksamkeit eines Anteils-Einziehungsbeschlusses hängt nicht von der Zahlung einer Abfindung ab
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 19 (Seite 435-459)
- 2011