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GWR 2012, 442
Anm. zu LG Neuruppin: Zuständigkeit des Notars für Einreichung neuer Gesellschafterliste bei seinem Mitwirken vor Geltung des MoMiG und dem späteren Eintritt der Wirksamkeit der Anteilsabtretung
Entscheidungsbesprechung von Dr. Axel Berninger zum Beschluss v. 10.08.2012 - 6 O 9/11