- GWR
- 2015
- Heft 22 (Seite 463-484)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Garbe: Die Anforderungen an Schiedsklauseln aus „Schiedsfähigkeit II“ gelten nur für „klassische“ Beschlussmängelstreitigkeiten, nicht für einfache Feststellungsklagen
- Schaefer: Bei der Anwalts- und Steuerberaterhaftung gilt die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens nur bei objektiver Wahrscheinlichkeit
- Stelten: Unterlagen für die Unternehmensverteidigung sind beschlagnahmefrei
- Zenker: Missbräuchliche „Torpedoklage“ steht späterer Leistungsklage in Deutschland nicht entgegen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 463-484)
- 2015