GWR 2011, 142 
        Anm. zu EuG: Unternehmensträger haftet für kartellrechtliche Verstöße seiner Gesellschaften auch nach deren Übertragung auf andere Rechtsträger 
        Entscheidungsbesprechung von Dr. Jens-Olrik Murach zum Urteil v. 03.03.2011 - T-117/07, T-121/07