- GWR
- 2011
- Heft 7 (Seite 151-174)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Reichard: Referenzzeitraum für Bestimmung der Abfindung bei Squeeze out kann bereits mit erstmaliger Bekanntgabe enden (Konkretisierung zu „Stollwerck“)
- Faerber, Garbe: Pflicht eines Kommanditisten zur Rückzahlung gewinnunabhängiger „Ausschüttungen“ kann auch konkludent im Gesellschaftsvertrag geregelt sein
- Krauss: Sonderzahlungszusage zugunsten stiller Gesellschafter ist Schenkungsversprechen
- Heider, Hirte: Sonderzahlungsversprechen an stillen Gesellschafter ist als Leistungszusage causa societatis einzuordnen
- Ries: § 19 V GmbHG ist auf Fälle des Hin- und Herzahlens rückwirkend anwendbar
- Zanier-Link: Eine vorformulierte qualifizierte Schriftformklausel steht einer mündlichen Individualvereinbarung nicht entgegen
- Lutz: Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet gegenüber der GmbH & Co. KG bereits aufgrund seiner Organstellung
- Schraudner: Anspruch auf Mitwirkung bei der Handelsregisteranmeldung besteht auch gegen bereits ausgeschiedenen Kommanditisten
- Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Heft 7 (Seite 151-174)
- 2011