Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
GWR 2011, 165
Anm. zu BGH: Grundschuldgläubiger muss bei Ablösung einer in Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld keine Grundschuldzinsen einfordern
Entscheidungsbesprechung von Dr. Markus Riemenschneider zum Urteil v. 04.02.2011 - V ZR 132/10