-  MedR
-  2015
-  Heft 12 (Seite 845-912)
-  RECHTSPRECHUNG
- BGH: Berufspflichtverletzung eines Rechtsanwaltes bei Vertretung eines Beschwerdeausschusses und gleichzeitiger Funktion als Ausschussvorsitzender; Erstreckung des Vertretungsverbots auf sämtliche Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät
 - BGH: „TV-Wartezimmer“; Zur Zulässigkeit von Apothekenwerbung, die über TV-Programme in Wartezimmern von Arztpraxen ausgestrahlt wird
 - BGH: Strafbarkeit eines Apothekers wegen Betruges und unerlaubter Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel
 - OLG Köln: Zurückweisung eines Antrags auf mündliche Anhörung des Sachverständigen als rechtsmissbräuchlich
 - OLG Koblenz: Zahnarzt schuldet nicht Kosten einer prothetischen Nachbehandlung
 - KG: Qualifikation von Heilpraktikern – Anspruch auf Unterlassung
 - VG Göttingen: Zur Weiterbildungsermächtigung an einer ausschließlich im Rahmen von Forschung und Lehre tätigen Hochschuleinrichtung für Allgemeinmedizin
 - BSG: Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten in der Krankenhausabrechnung
 - BSG: Drittwiderspruch gegen eine Dialyse-Zweigpraxisgenehmigung
 - LSG Nieders.-Bremen: Honorarberichtigung beim Verstoß gegen das Splittingverbot
 - Ärztliches BerufsG Nieders.: Ärztliches Werberecht: Berufsrechtlich zulässige Werbung mit der Bezeichnung „Zentrum“
 
 
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 -  Heft 12 (Seite 845-912)
 
 -  2015