-  PharmR
-  2001
-  Heft 4 (Seite 106-136)
-  Aufsätze/Berichte/Stellungnahmen
-  Gründel: Individueller Heilversuch und Gefährdungshaftung des Pharmaherstellers
- I. Problemeinführung
 - II. Abgrenzung klinische Prüfung – individueller Heilversuch
 - III. Rechtfertigung der Medikamentenweitergabe an Ärzte beim individuellen Heilversuch (compassionate use)
 - IV. Prüfungspflicht des Pharmaherstellers
 - V. Haftung des Pharmaunternehmens bei gerechtfertigter Weitergabe
 - VI. Haftungsvereinbarungen
 - VII. Resümee
 
 - Gröning: „Und sie bewegt sich doch” – Die neuere Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet der Heilmittelwerbung
 
 -  Gründel: Individueller Heilversuch und Gefährdungshaftung des Pharmaherstellers
 
 -  Aufsätze/Berichte/Stellungnahmen
 
 -  Heft 4 (Seite 106-136)
 
 -  2001