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r + s
2000
Heft 8 (Seite 309-352)
Rechtsprechung
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
OLG Köln: VersSchutz für den VersNehmer bei einem vom Fahrer mit einem Dritten verabredeten Unfall
Aus den Gründen:
Hinweis der Schriftleitung:
r + s 2000, 316
OLG Köln: VersSchutz für den VersNehmer bei einem vom Fahrer mit einem Dritten verabredeten Unfall
Urteil vom 30.05.2000 - 9 U 130/99
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