- WM
- 2000
- Heft 21 (Seite 1029-1076)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- BGH: Kein Verlust des dem Gläubiger in der Sicherungsvereinbarung eingeräumten Rechts, die sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange der Zessionar die Einziehungsbefugnis nicht widerruft
- BGH: Zur Frage der Wirksamkeit der Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten in einen von der Staatsanwaltschaft nach § 111 b StPO beschlagnahmten Vermögensgegenstand des Täters; zur Frage der RangfoIge mehrerer pfändender Verletzter
- BGH: Keine Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Grundstückseigentümers durch die Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten
- BGH: Zur Frage, wann der Zinsanspruch aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde hinreichend bestimmt ist
- LG Berlin: Zur Frage der Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 17 Abs. 1 Satz 3 EuGVÜ, wenn diese nicht "mündlich mit schriftlicher Bestätigung" geschlossen, sondern schriftlich angeboten und konkludent angenommen wurde; zur Frage der Haf
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- 2000