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WM 2000 Heft 41, 2057
BGH: Verbindung der im Namen nur eines Miterben vom Nachlaßpfleger erhobenen Klage auf Grundbuchberichtigung mit seiner Klage aus eigenem Recht; keine Anwendung des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB, wenn Eigentum des Volkes nach dem 2. 10. 1990 eingetragen worden ist
Urteil vom 21.07.2000 - V ZR 393/99